Freiwillige Feuerwehr Lindenholzhausen e.V.

Für Hollesse. Jederzeit. Einsatzbereit.

Letzter Einsatz

25.03.2024 um 12:48 Uhr H 1 Y DLK - Personenrettung ...
weiterlesen
21.03.2024 um 13:21 Uhr H GEFAHR 1 - Austritt von ...
weiterlesen
19.03.2024 um 08:59 Uhr FBMA - ausgelöste ...
weiterlesen
 

F2 Rauchentwicklung im Keller
(Einsatz-Nr. 31)

Brandeinsatz > Wohngebäude
Brandeinsatz
Zugriffe 1624
Einsatzort Details

Bahnhofstraße, Lindenholzhausen
Datum 28.09.2016
Alarmierungszeit 05:30 Uhr
Alarmierungsart
Mannschaftsstärke 15
eingesetzte Kräfte

Feuerwehr Lindenholzhausen (Florian LM5)
Feuerwehr Limburg (Florian LM1)
Fahrzeugaufgebot   LF 8/6 (Funk 5/42)  MTW (Funk 5/19)  HLF 20/16 (Funk 1/46)  DLK 23/12 (Funk 1/30)

Einsatzbericht

Die Bewohner wurden durch die Rauchmelder im Wohngebäude auf die Verrauchung im Keller aufmerksam.
Es wurde ein Trupp unter Atemschutz mit einem C-Rohr und der Wäremebildkamera zur Erkundung und Brandbekämpfung in den verrauchten Keller vor geschickt. Parallel dazu wurde der Rauchschutzvorhang in der Kellertür im Treppenabgang eingebaut. Durch diese Maßnahme konnte der Brandrauch weitestgehend im Kellerbereich zurückgehalten werden. Für die starke Verrrauchung konnte als Auslöser die Heizungsanlage ermittelt werden. Durch eine gezielte Belüftung durch einen Elektrolüfter wurde der Keller schnell wieder rauchfrei.
Die Feuerwehr Lindenholzhausen war mit 16 Kameraden und 3 Fahrzeugen 45 Minuten vor Ort. Zur Unterstützung wurden die Kameraden der Feuerwehr Limburg mitalarmiert, diese waren mit einem Hilfeleistungslöschfahrzeug und der Drehleiter an der Einsatzstelle.

 

 

Rauchmelder retten Leben!

http://www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Gesetzgebung in Hessen (seit 2005, überarbeitet 2011)

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
  • für  bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern, Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung